• Das Leistungsprinzip gehört zum Gymnasium
  • Noten sind ein effizientes Instrument, wenn sie sach- und schülergerecht ermittelt werden
  • Die Inflation von Bürokratie und Dokumentationspflicht hat nichts gebracht

Das Leistungsprinzip gehört zum Gymnasium ebenso wie Erfolg und Misserfolg zum Leben. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler sach- und schülergerecht zu würdigen. Es ist falsch, durch Absenken des Niveaus und durch Vernebelung von Bewertungen das Leistungsprinzip auszuhöhlen.

Noten sind ein effizientes Mittel, um Leistungen von Schülerinnen und Schülern auszudrücken. Noten schaffen ein hohes Maß an Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit, das reine Verbalbeurteilungen oder Kompetenzbescheinigungen nicht erreichen.

Noten müssen schüler- und sachgerecht sein. Aus pseudo-pädagogischer Nachlässigkeit schlechte Noten zu schönen oder unter den Teppich zu kehren, nützt niemandem – vor allem nicht den Schülerinnen und Schülern. Eine Leistung als „ausreichend“ zu bewerten, setzt voraus, dass mindestens die Hälfte des Erwarteten erbracht wurde. Noten müssen transparent und überprüfbar sein. Gerade deshalb muss der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Die Inflation von Rückmeldebögen, Dokumentationspflichten und Kontrollen in der Vergangenheit hat keinen Vorteil in der Leistungsbewertung gebracht. Nötig sind stattdessen effiziente, am besten auf kluge Weise digital unterstützte Instrumente zur Rückmeldung und Kommunikation von Schülerleistungen innerhalb der Gymnasien und gegenüber den Eltern.