- Herstellung sachgerechter Arbeitsbedingungen
- Umsetzung der Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung
- Verbesserung der Unterrichtsqualität
Gegenstand des Projektes
Der Gegenstand von Projekt 20 besteht darin, die Regelstundenzahl vollbeschäftigter Lehrkräfte an Gymnasien im Saarland auf 20 Stunden zu senken.
Ziele des Projektes
1. Herstellung sachgerechter Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte an Gymnasien sind weder zeit- noch sachgerecht. Der wichtigste Grund dafür ist die zu hohe Regelstundenzahl. Mit der Senkung der Regelstundenzahl auf 20 vollzieht das Projekt die Anpassung an die allgemeine Arbeitszeitentwicklung, unter anderem im Öffentlichen Dienst im Saarland. Darüber hinaus werden unsachgemäße Erhöhungen zurückgefahren, die bei der Einführung zum Teil als „vorübergehend“ bezeichnet wurden.
Schließlich behebt Projekt 20 das Problem des Lehrermangels. Korrekt und gut terminiert durchgeführt, werden sich die Bewerberzahlen für die Einstellung von Lehrkräften an Gymnasien im Saarland drastisch erhöhen, so dass kurz- und mittelfristig das Problem des Fachkräftemangels in diesem Sektor gelöst ist.
2. Umsetzung der Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung
Bereits gegenwärtig sind alle Arbeitgeber und Dienstherrn zur vollständigen, individuellen und korrekten Erfassung und Einhaltung der tarifvertraglich, arbeitsvertraglich oder gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeiten (sowohl geregelt als auch ungeregelt) verpflichtet. Dieser Pflicht kommt das Saarland im Bereich der Lehrkräfte an Gymnasien nicht nach. Alle vorliegenden Daten weisen darauf hin, dass die tatsächliche zeitliche Belastung der Lehrkräfte an Gymnasien im Saarland deutlich höher ist als erlaubt bzw. vereinbart.
Projekt 20 führt zu einer Reduzierung der geregelten Arbeitszeit von Lehrkräften auf ein Maß, das es wahrscheinlich macht, dass die Gesamtarbeitszeit die vorgeschriebene Menge nicht wesentlich überschreitet. Mit Projekt 20 werden schwer vorhersehbare Probleme verhindert, die sich bei einer nachlaufenden Umsetzung der Rechtslage ergeben, und die möglicherweise zu Unterrichtsausfall oder sonstigen unerwünschten Folgen führen. Insofern dient Projekt 20 auch einer vorausschauenden und verantwortungsbewussten Umsetzung der Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung.
3. Verbesserung der Unterrichtsqualität
Die gegenwärtige Regelstundenzahl führt zu einer Unterrichtsbelastung der Lehrkräfte an Gymnasien, die mit den Qualitätserwartungen und mit den durch die Bewältigung der stark angewachsenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Verpflichtungen nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Projekt 20 sorgt dafür, dass der Zeitaufwand für den Unterricht auf ein handhabbares Maß gebracht wird und dass zeitliche und belastungsmäßige Freiräume geschaffen werden, die dafür benötigt werden, um die qualitativen Anforderungen an modernen Unterricht unter den aktuell und zukünftig gegebenen Voraussetzungen erfüllen zu können.
Rahmendaten des Projekts
1. Unterrichtsversorgung sicherstellen
Modellrechnungen zeigen, dass an mittelgroßen Gymnasien bereits heute ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um bei einer Regelstundenzahl von 20 Stunden die Versorgung der Schüler und Klassen mit Fachunterricht zu gewährleisten. Es zeigt sich sogar, dass selbst bei der konsequent auf 20 Stunden reduzierten Regelstundenzahl und bei Beibehaltung von Teilzeitbeschäftigung im bisherigen Umfang an einem mittelgroßen Gymnasium ein Überhang im Umfang von ca. 25 Lehrerwochenstunden besteht. Nur zur Bewältigung von Zusatzangeboten wie z.B. Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften und Ähnlichem muss zusätzliches Personal bereitgestellt werden.
2. Verwaltungsaufgaben personalisieren
Bereits heute werden Schulverwaltungsaufgaben durch Lehrkräfte (oft Funktionsstelleninhaber) erledigt, deren individuelle Stundenzahl geringer ist als die Regelstundenzahl. Diesbezüglich ist keine Änderung erforderlich. Der Aufwand für die Nachpersonalisierung der für Verwaltungsaufgaben erforderlichen Stunden wird mit Projekt 20 nicht steigen sondern eher sinken. Der unter Nr. 1 erläuterte Stundenüberhang reicht an einem mittelgroßen Gymnasium bereits aus, um die unabweisbar notwendigen Verwaltungsaufgaben zu personalisieren.
3. Prioritäten für den Lehrkräfteeinsatz definieren
Projekt 20 bringt mit sich, dass die Erfüllung sinnvoller außerunterrichtlicher Aufgaben und auch außerhalb des regulären Fachunterrichts anzusiedelnder Unterrichtstätigkeiten die Einstellung zusätzlicher Personen erfordert. Zu Projekt 20 gehört die Forderung nach zusätzlichem Personal zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Gymnasiums („Zukunfts-Topf“) und zur Herstellung einer gerechteren Lasten- und Aufgabenteilung innerhalb des Kollegiums („Gerechtigkeits-Topf“).
Zu den zusätzlich zu personalisierenden Aufgaben im „Zukunfts-Topf“ gehören folgende Aufgaben:
- Kooperation mit externen Partnern
- Lehrplanarbeit
- Arbeitsgemeinschaften und Wettbewerbe
Zu den zusätzlich zu personalisierenden Aufgaben im „Gerechtigkeits-Topf“ gehören folgende Aufgaben:
- Altersermäßigung
- Oberstufeneinsatz
- Sammlungsleitung
- Verbindungslehrer
Die Gesamtsumme der für die beiden „Töpfe“ dafür einzusetzenden Personalmittel beläuft sich an einem mittelgroßen Gymnasium auf ca. 4 Lehrkräfte (in Vollzeit/20).
4. Zusatzaufgaben überprüfen
Aktuell werden über sinnvolle außerunterrichtliche und unterrichtsergänzende Aufgaben (s. Nr. 3) hinaus in bisher nie da gewesener Höhe Personalmittel zur Erfüllung von Zusatzaufgaben eingesetzt, zum größten Teil ohne unmittelbaren Bezug zur einzelnen Schule. Es handelt sich um ein unüberschaubares Spektrum an Aufsichtsaufgaben, Lehrerbildungs-, Fortbildungs- und Schul- sowie Unterrichtsentwicklungsaufgaben, aber auch um projektförmige Initiativen und nicht zuletzt auch schulische oder außerschulische Sonderaufgaben. Die Kosten hierfür würden selbst ohne nähere Betrachtung durch Projekt 20 nicht steigen.
Zu Projekt 20 gehört aber die realistische, zielorientierte und verantwortungsbewusste Kontrolle dieser Zusatzaufgaben sowie die Verpflichtung zur effizienten Nutzung der eingesetzten Personalmittel. Daher gehört zu Projekt 20 auch die Prüfung, inwiefern durch Einsatz von Nicht-Lehrpersonal eine Kostensenkung und eine effizientere Bearbeitung der Aufgaben möglich ist. In den Fällen, in denen Aufgaben in diesem Bereich trotz allem erfüllt werden sollen, ist aus Sicht von Projekt 20 der Einsatz zusätzlicher Lehrkräfte dafür abzulehnen. Stattdessen sollten Anreiz- und Vergütungssysteme etabliert werden, die – beispielsweise durch entsprechende finanzielle Entschädigung oder durch Schaffung zusätzlicher, ggfs. befristeter Aufstiegsmöglichkeiten – die Erfüllung dieser Aufgaben zusätzlich zur regulären Unterrichtsverpflichtung begünstigen.
Vorgehensweise in Projekt 20
Projekt 20 beinhaltet eine Auswahl von Realisierungsoptionen, die zum Teil auch kombinierbar sind.
1. Schrittweise Senkung der Regelstundenzahl
Mit Projekt 20 kann die Regelstundenzahl in einem gestuften Verfahren gesenkt werden. Beispielsweise ist die schrittweise Reduzierung der Regelstundenzahl um jeweils eine Stunde in einem Zeitraum von insgesamt sechs Jahren möglich. Kleinere Schritte sind aufgrund der bürokratischen Probleme nicht sinnvoll. Größere Schritte (wie z.B. um jeweils zwei Stunden in insgesamt 3 Jahren) sind möglich und erscheinen aus praktischen Gründen sowie mit Blick auf die Personalführung eher sinnvoll.
2. Moratorium bei unterrichtsfremden Aufgaben
Mit Projekt 20 kann die Regelstundenzahl auch schlagartig gesenkt werden, indem ein Moratorium für unterrichts- und schulfremde Aufgaben eingerichtet wird. Mit dieser Vorgehensweise kann nach einer Evaluierungsphase die Wiederaufnahme dieser Aufgaben eingeplant werden, die den personellen Möglichkeiten und den sachlichen Erfordernissen entspricht.
3. Individualisierung der Regelstundenabsenkung
Mit Projekt 20 kann den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnet werden, ihre individuelle Regelstundenzahl in einer Übergangsphase bis zur Umsetzung des Gesamtprojekts selbstständig festzulegen. Beispielsweise können Lehrkräfte, deren aktuelle Pflichtstundenzahl gleich oder geringer als 20 beträgt, womöglich vorübergehend auf eine Absenkung der von ihnen zu haltenden Unterrichtsstunden verzichten wollen. Gleichermaßen kann Projekt 20 die Möglichkeit eröffnen, die individuelle Pflichtstundenzahl von Lehrkräften befristet und selbstverständlich mit entsprechender Kompensation die Regelstundenzahl überschreiten zu lassen.
Erwartete Ergebnisse von Projekt 20
Am Ende von Projekt 20 steht eine deutliche Verbesserung der Unterrichtsqualität am Gymnasium. Es ist zu erwarten, dass auch die Verlässlichkeit der Unterrichtsversorgung steigt, weil beispielsweise durch Überlastung bedingte Krankheitsausfälle weniger werden.
Es ist weiterhin zu erwarten, dass die Resilienz des Gymnasiums – systemisch betrachtet – stärker wird. Mit mehr Arbeitszufriedenheit und einer besser tragbaren Zeitbelastung verlieren individuelle Sonderwege zur Belastungssenkung an Attraktivität. Damit wird der Personaleinsatz besser planbar und unvermeidliche Zusatzbelastungen wie z.B. Vertretungsunterricht bei kurzfristigen Ausfällen besser kompensierbar.
Schließlich immunisiert Projekt 20 den Bereich der Gymnasien gegenüber den zu erwartenden externen Schocks, die eintreten werden, wenn die bereits existierende Rechtslage im Bereich der Arbeitszeit ohne konzeptionelle Vorbereitungen auf die Lehrkräfte angewendet wird.