• Arbeitszeit muss erfasst und eingehalten werden
• 20 Stunden Unterrichtsverpflichtung sind das Maximum
• Verzögern ist keine Lösung
Die tatsächliche Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell und vollständig zu erfassen ist das Mindeste, was von einem Arbeitgeber in der Europäischen Union verlangt wird. Der Dienstherr der Lehrkräfte an saarländischen Gymnasien versäumt schuldhaft diese Pflicht. Das muss sich als erstes ändern.
Darüber hinaus muss der Dienstherr dafür sorgen, dass die gesetzlich festgelegte oder vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auch eingehalten wird. Wir im SPhV haben schon vor Jahren mit einer Arbeitszeituntersuchung gezeigt, dass unser Dienstherr auch diese Pflicht vernachlässigt. Lehrkräfte an Gymnasien im Saarland arbeiten weit mehr, als von ihnen gerechterweise verlangt werden dürfte.
Wir im SPhV sagen: Die Arbeitszeit der Lehrkräfte muss dringend rechtskonform erfasst werden, und die tatsächliche Belastung muss gesenkt werden. Für die Unterrichtsverpflichtung von Vollzeit-Lehrkräften an Gymnasien ist ein Maximum von 20 Stunden pro Wochen ein richtiges Maß. Daneben gilt es, die Belastung der Lehrkräfte durch außerunterrichtliche und sonstige Aufgaben auf ein sachgerechtes Maß zu senken. Dafür müssen z.B. unterrichtsfremde Aufgaben an eigens dafür bereitgestelltes Personal abgegeben werden; außerdem müssen bürokratische Vorgaben und Dokumentationspflichten reduziert werden. Das gilt besonders auch für Funktionsstellen.
All diese Dinge werden sowieso nötig werden, wenn europäisches und nationales Recht endlich auch im Saarland zur Geltung kommt. Es ist verantwortungslos, nicht längst bereits mit entsprechenden Maßnahmen auch den Bereich der schulischen Bildung auf die geltende Rechtslage vorzubereiten.