• Bei Personalräten vor Ort gilt in der Regel Personenwahl
• Die HPR-Wahl ist eine Listenwahl
• Aushang der Ergebnisse in der Woche nach der Wahl
In der nächsten Woche (24. – 28. April) werden die Personalräte der Gymnasien neu gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt, genauso wie übrigens auch an allen anderen Schulformen und im Rest der Landesverwaltung. Es gibt zwei Wahlen. In der Schule wird der Örtliche Personalrat aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen gewählt. Jede Lehrerin und jeder Lehrer an einem Gymnasium kann in der Regel fünf (oder auch mehr) zukünftige Personalratsmitglieder aus einem Wahlvorschlag ankreuzen. Gewählt sind diejenigen mit der höchsten Stimmenanzahl.
Die Wahl zum Hauptpersonalrat findet gleichzeitig statt. Hier entscheidet man sich für eine der beiden Kandidatenlisten. Die Kandidatinnen und Kandidaten des SPhV treten in der Liste 1 an. Wahlberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer im Dienst an Gymnasien. Die Stimmen werden landesweit ausgezählt. Die Listen erhalten dann die ihnen nach dem Stimmenanteil zustehende Anzahl von den insgesamt neun Personalratsmitgliedern.
Wahlberechtigt sind alle Lehrkräfte im Dienst. Gewählt wird in der Stammschule bzw. der Schule, an der man überwiegend Dienst leistet. Außerdem wahlberechtigt sind auch zeitweise abwesende Kolleginnen und Kollegen, z.B. in Elternzeit, wenn diese nicht schon mehr als ein Jahr andauert. Auch Referendarinnen und Referendare sind wahlberechtigt.
Das Wahlergebnis wird in der Regel nach der Auszählung per Aushang bekanntgegeben. Auch die Dienststellen werden informiert. Danach treffen sich die Personalräte zu einer ersten Sitzung und wählen einen Vorstand, bestehend aus einer bzw. einem Vorsitzenden und einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter.