• Mitbestimmung garantiert Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
• Mehr Mitbestimmung bei Schulleiterposten und in der Digitalisierung ist nötig
• Mitbestimmung braucht Kommunikation

Die Mitbestimmung des Personals sichert Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Besonders an Schulen leisten die Personalräte auch einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Den Weg in eine durch neue Herausforderungen und die Digitalisierung geprägte Zukunft wird das Gymnasium besser schaffen, wenn die Mitbestimmung weiterentwickelt wird. Deshalb müssen die Mitbestimmungsrechte des Personals gestärkt werden.

Richtig ist – und ein guter Erfolg von jahrelangem Kampf von Verband und Personalräten – dass die Mitbestimmung der Personalräte endlich auch im Schulbereich auf die Stellen in A 16 ausgeweitet wurde. Absolut falsch ist der Weg, den die Landesregierung mit § 111 SPersVG eingeschlagen hat. Dass Schulleiter und Ständige Stellvertreter nicht mehr für den HPR wählbar sind, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Kolleginnen und Kollegen.

Unzeitgemäß ist auch die enge Beschränkung der Mitbestimmungsrechte in Fragen der Modernisierung. Wir im SPhV kritisieren, dass der Dienstherr besonders im Bereich der Digitalisierung immer wieder versucht, rechtsfreie Räume zu schaffen und Fragen auf eigene Faust zu regeln, die die Arbeitsbedingungen des Personals direkt betreffen.

Mitbestimmung setzt Kommunikation voraus. Die zu häufig fehlende Erreichbarkeit und die Verspätung von Informationen in der Kommunikation des Dienstherrn mit dem Personal beeinträchtigen auch die Mitbestimmung der Personalräte. Die Forderung des SPhV nach besserer Kommunikation durch den Dienstherrn zielt auf bessere Kommunikations- und Arbeitsstrukturen für alle Bediensteten – und sucht nicht etwa die Schuld bei Einzelnen.